GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Kommanditgesellschaft, bei der der Komplementär, der bei einer einfachen Kommanditgesellschaft (KG) mit seinem Privatvermögen haftet, durch die GmbH ersetzt wird, wodurch das hohe private Haftungsrisiko der KG beschränkt wird. Die Gesellschafter der GmbH nehmen meist eine Doppelfunktion ein und sind gleichzeitig die Kommanditisten der KG. Die Gründung der GmbH & Co. KG erfordert mindestens einen oder auch mehrere Komplementäre und Kommanditisten. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden und verlangt ebenso wie die Gründung einer GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Die Verteilung der Gewinne und Verluste sowie die jeweilige Entscheidungsbefugnis sind abhängig von der jeweiligen Vermögenseinlage. Die Haftung der Gesellschaft gegenüber Gläubigern entspricht der Höhe der insgesamt geleisteten Kapitaleinlagen, also mindestens 25.000 Euro, während Kommanditisten lediglich in der Höhe ihrer Einlagen haften.