Gesellschaftsrecht

Mit Gesellschaftsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen befasst, die durch Rechtsgeschäft begründet werden, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts sind für Aktiengesellschaft das Aktiengesetz (AktG), für Genossenschaften das Genossenschaftsgesetz (GenG), für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), für Gesellschaften mit beschränkter Haftung das GmbH-Gesetz (GmbHG), für Partnerschaftsgesellschaften das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), für Personenhandelsgesellschaften das Handelsgesetzbuch (HGB) und für Vereine das BGB. Darüber hinaus sind auch einschlägige Grundrechtsnormen wie Art. 9 und Art. 14 des Grundgesetzes (GG) im Rahmen des Gesellschaftsrechtes relevant. An eine Gesellschaft sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die in § 705 BGB normiert sind. Dem Zusammenschluss mehrerer Personen muss ein Vertrag zugrunde liegen und einem erlaubten Zweck dienen, wobei sich die vertragschließenden Parteien dazu verpflichten, den gemeinsamen Zweck zu fördern.