Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet mit dem Inhalt, sich ab dem 1. Juli 1990 enger aneinander zu binden. In einem dreistufigen Prozess soll das Ziel erreicht werden, bestimmte wirtschafts- und währungspolitische Regelungen umzusetzen, wobei das Hauptziel die Einführung einer gemeinsamen Währung mit hoher Preisniveaustabilität war und ist. Die insgesamt 28 EU-Staaten, die formal Mitglieder der EWWU sind, haben die Vereinbarung bislang in unterschiedlichem Maße umgesetzt und es bleibt ungewiss, ob alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozess voll integriert sein werden. Den Euro als Währung eingeführt haben Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Estland, Lettland, Litauen, Italien, Spanien, Portugal, die Republik Zypern, Griechenland, Malta, Finnland, Irland, Frankreich, Österreich, Deutschland sowie die Slowakei und Slowenien. Den Euro bislang nicht eingeführt haben Dänemark, Schweden, das Vereinigte Königreich, Bulgarien, Rumänien, Tschechien, Ungarn, Polen und Kroatien, für die unterschiedliche Ausnahmeregelungen gelten. Dänemark und das Vereinigte Königreich haben sogenannte Opt-out-Klauseln und waren von Anbeginn nicht zur Teilnahme an der EWWU verpflichtet. Die restlichen sieben Staaten müssen den Euro als Währung einführen, sobald sie die EU-Konvergenzkriterien erfüllen. Ob diese Staaten die Einführung des Euro anstreben, bleibt abzuwarten. So hat beispielsweise Schweden die Kriterien zur Euro-Einführung absichtlich verfehlt, da sich die Bevölkerung in einem Referendum am 14. September 2003 gegen die Einführung des Euro ausgesprochen hat. Nicht ausdrücklich vorgesehen ist ein Austritt einzelner Länder aus der Währungsunion.