Erfolgsbeteiligung

Die Erfolgsbeteiligung ist eine individual- oder kollektivvertragliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und seinen Mitarbeitern, diese zusätzlich zum festgesetzten Lohn regelmäßig zu einem bestimmten Prozentsatz am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Sie beruht auf dem Prinzip, dass Mitarbeiter an der positiven Entwicklung eines Unternehmens teilhaben sollen, mit dem Ziel, gute Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und sie zu einer gleichbleibend guten oder sogar besseren Leistung zu motivieren. Neben der motivierenden Wirkung eines durch die Erfolgsbeteiligung erhöhten Einkommens werden mit der Erfolgsbeteiligung auch personalpolitische, gesellschaftspolitische, sozialpolitische sowie steuer- und finanzpolitische Ziele im Interesse des Unternehmens verfolgt. Es gibt verschiedene Arten der Erfolgsbeteiligung. Orientiert sie sich am erzielten Gewinn, heißt sie Gewinnbeteiligung, oder am Ertrag, dann ist die Rede von der Ertragsbeteiligung. Sofern die Erfolgsbeteiligung an der Leistung gemessen wird, spricht man von Leistungsbeteiligung. Die Wahl der Form der Erfolgsbeteiligung in einem Unternehmen ist unter anderem abhängig von der Rechtsform sowie von den Abmachungen zwischen den Vertragspartnern.