Eingetragener Verein

Der eingetragene Verein (e.V.) ist ein körperschaftlich organisierter, also durch einen Vorstand vertretener Zusammenschluss von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Der eingetragene Verein ist ebenso wie die GmbH eine juristische Person und daher rechtsfähig. Er selbst und nicht seine Mitglieder ist Träger von Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass der Verein selbst, vertreten durch seinen Vorstand, bei einem Rechtsstreit Kläger oder Beklagter sein kann. Seine Rechtsfähigkeit erhält der Verein durch die Eintragung in das Vereinsregister, wodurch er den Zusatz e.V. tragen darf. Um einen Verein gründen zu können, bedarf es einer Mitgliedszahl von mindestens sieben Personen, die regelmäßig volljährig sein müssen. Um die Funktionsfähigkeit eines Vereins sicherzustellen, bedarf es einer Satzung, die den Namen, den Sitz und den Zweck des Vereins enthalten muss ebenso wie Bestimmungen über die Bildung des Vorstands, den Eintritt und Austritt von Mitgliedern sowie die Beitragspflicht.