Dauerauftrag

Ein Dauerauftrag bezeichnet eine spezielle Form eines Überweisungsauftrags, den ein Kunde einem Kreditinstitut erteilt. Mit einem Dauerauftrag werden regelmäßige und in der Höhe gleichbleibende Zahlungen geleistet. Aufgrund des vom Zahlungsverpflichteten beantragten Dauerauftrags werden sie automatisch von seinem Konto abgebucht und auf das Konto des Zahlungsempfängers überwiesen. Rechtsgrundlage für den Dauerauftrag ist der in § 675f. Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normierte Zahlungsdiensterahmenvertrag. Inhalt dieses Vertrages ist, dass der Zahlungspflichtige dem Kreditinstitut einmalig die Weisung erteilt, zu festgelegten Terminen sich wiederholende und in der Höhe gleich bleibende Überweisungen bis auf Widerruf vorzunehmen, ohne dass weitere Weisungen erforderlich sind.