Bausparen

Bausparen gliedert sich in die Sparphase, die Zuteilung und die Darlehensphase. In der Sparphase wird die im Bausparvertrag vertraglich vereinbarte Bausparsumme zu einem vertraglich festgelegten Zinssatz angespart mit dem Ziel, das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben anzusparen. Nach Abschluss der Sparphase ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Damit entsteht der Rechtsanspruch des Bausparers auf das Bauspardarlehen, was die grundsätzliche Freigabe zur Auszahlung beinhaltet. Sind die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, kann der Bausparer sich das Guthaben oder das Darlehen bei ausreichender Sicherheit auszahlen lassen. Die bis zu der im Bausparvertrag abgeschlossenen Vertragssumme wird als Bauspardarlehen gewährt, sodass der Bausparer über die volle Bausparsumme verfügen kann. In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen mit dem vertraglich festgelegten Zinssatz getilgt, wobei jederzeit eine teilweise oder vollständige Tilgung möglich ist.