Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform, bei der es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, deren rechtliche Grundlage im Aktiengesetz (AktG) normiert sind. Die Gründung erfolgt auf der Grundlage eines notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrags. Gegründet werden kann die AG von natürlichen oder juristischen Personen sowie von Personengesellschaften. Für ihre Gründung ist ein Grundkapital, die sogenannte Einlage, von mindestens 50.000 Euro Voraussetzung. Die Besonderheit der AG besteht darin, dass das Grundkapital in einzelne Aktien zerlegt wird, die Personen, sogenannte Aktionäre, erwerben können, die durch den Kauf einer Aktie am Grundkapital der AG beteiligt sind. Mit der Aktiengesetznovelle von 1994 traten Sonderregelungen in Kraft, die durch die Schaffung der kleinen Aktiengesellschaft diese Rechtsform auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zugänglich macht.